A-
A+
 

Sitzplatz-Reservierung in der Flugshow

Buche jetzt Deinen besonderen Sitzplatz in unserer Flugshow und sichere Dir einen der begehrten Sitzplätze in der ersten Reihe ganz ohne Zeitstress.

 

Du lernst unsere gefiederten Stars der Flugshow "federnah" kennen.

  

Das Sitzplatz-Ticket beinhaltet die einmalige Sitzplatz-Reservierung in den ersten Reihen der Flugshow am gebuchten Tag - egal ob für Erwachsene oder Kinder (3-12 Jahre).

 

Der Eintritt ist exklusive und muss extra dazu gebucht werden (ausgenommen Saisonkarten 2026).

 

Der entsprechende Saisonkarten-Rabatt ist nicht auf dieses Angebot anrechenbar.

  

Das Sitzplatz-Ticket muss den Flugshow-Mitarbeitern vor der Flugshow an den reservierten Sitzplätzen als Nachweis vorgelegt werden.

 

Hier alle weiteren wichtigen Informationen zur Flugshow Sitzplatzreservierung:

 

  • Bei Nichterscheinen oder Verspätung zum gebuchten Termin verfällt Dein Ticket und somit der Anspruch auf die Sitzplatz-Reservierung.
  • Das Ticket ist ausschließlich am ausgewählten Datum und der ausgewählten Uhrzeit gültig. Das Datum und die Uhrzeit können nach dem Kauf nicht mehr getauscht werden. Ein Umtausch und eine Stornierung der Tickets sind ausgeschlossen. Beachte hierzu unsere AGB´s.
  • Bei Fragen zur Barrierefreiheit der einzelnen Veranstaltungen nehme gerne Kontakt zu uns auf unter Telefon: 05161/6044-0 oder per E-Mail an: info@weltvogelpark.de

 

Such Dir dafür im Kalender einfach Deinen Wunschtermin aus.

 

Bestellungen unserer datumsgebundenen Meet & Greets, Führungen und Sitzplatz-Reservierungen in der Flugshow sind vom zweiwöchigen Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Bitte beachte, dass Du vor Deiner Buchung alle Veranstaltungs-Informationen kontrollierst. Eine nachträgliche Stornierung, Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind leider nicht möglich.

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9).